100 Jahre Entfestigung – der 8. April 1921

Endlich eine Fristverlängerung!

Am 10. März 1921 war die Frist der I.M.K.K. zur Umsetzung der Entfestigungsmaßnahmen an der Feste Kaiser Franz verstrichen, ohne das die Arbeiten zu einem Abschluss gekommen wären. Es macht eher den Eindruck, als ob die Deutschen sich bei der Verfüllung der Gräben erheblich mehr Zeit ließen, als unbedingt nötig gewesen wäre. Möglicherweise entsprang dieses Vorgehen einem wohlüberlegten Kalkül. Über die Reaktion der I.M.K.K. zu dieser Fristüberschreitung schweigen sich die deutschen Aktenbestände leider aus.

Diskutiert wurde auf der Botschafterkonferenz in Paris im April 1921 auch eine Fristverlängerung für den Abschluss der Entfestigungsarbeiten, die ja eigentlich schon am 10. März 1921 beendet gewesen sein sollten. Wie diese Diskussionen verliefen ist uns leider nicht bekannt. In einem Gutachten zu den Beschlüssen der Botschafterkonferenz nahm die I.M.K.K. hierzu wie folgt Stellung: „Es ist anzunehmen, dass die übrigens sehr unzureichende Betriebsamkeit, die bis jetzt von der Deutschen Regierung bei den Arbeiten in Anwendung gekommen ist, auch in der Folge sich nicht ändern wird. Wenn dagegen die oben vorgeschlagenen Einschränkungen für die Entfestigungen zugelassen werden, so wird eine Frist von 6 Monaten reichlich genügen […].“(1) So teilte die Kommission den Deutschen am 8. April 1921 schließlich mit, dass die Fertigstellungsfrist beginnend mit dem 15. April um ein halbes Jahr verlängert würde, neuer Endtermin war demnach der 15. Oktober.(2) „Zum Zwecke der Einheitlichkeit“ wurde diese Frist später schließlich ein weiteres Mal auf den 10. Dezember 1921 verlängert.(3)

Währenddessen schlichen die Entfestigungsarbeiten auf der Feste Kaiser Franz weiter ihrem Ende entgegen.

Matthias Kellermann

Anmerkungen

(1) Gutachten der I.M.K.K., in: LHA Ko Best. 578,002 Nr. 1, Anlage zu Dokument Nr. 568/21.
(2) Vgl. Schreiben der I.M.K.K. Nr. 1489 vom 08.04.1921, in: LHA Ko Best. 578,002 Nr. 1, Anlage zu Dokument Nr. 568/21.
(3) Vgl. Schreiben der I.M.K.K. Nr. 6266 vom 13.07.1921, in: LHA Ko Best. 578,002 Nr. 6, Dokument Nr. 1004/21.