100 Jahre Entfestigung – Feste Kaiser Alexander – der 1. November 1922

Das Ende der Entfestigungsarbeiten

Am 1. November 1922 endeten mit einem Monat Verspätung die Entfestigungsarbeiten an der Feste Kaiser Alexander.(1) Trotz der widrigen Umstände – Inflation, schlechtes Wetter, Ersatzteilmangel – konnten damit die zeitlichen Vorgaben der Alliierten annähernd eingehalten werden. Hinzu kam, dass parallel auch bereits die vereinbarten Einebnungarbeiten für die Stadt Koblenz ausgeführt wurden.

Abb. 1: Regimentsmusik des französischen 151. Infanterie-Regiments
am Wirtschaftsgebäude (heute Grundschule am Löwentor) der Kaserne
für das I. Bataillon des 6. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 68
im Innenhof der Feste Kaiser Alexander, ca. Ende 1922

Letztlich konnten aber während der laufenden Entfestigung nicht alle geplanten Arbeiten für die Stadt in vollem Umfang durchgeführt werden. Die strikt verfolgte Einhaltung des ursprünglichen Endtermins 1. Oktober 1922 und der geplante Einzug einer französischen Besatzung in das Reduit und die Kaserne im Innenhof der Feste zogen eine Konzentration der Maßnahmen nach sich. So beschränkte man sich zunächst auf die „Herstellung eines erträglichen Zustandes im Kehlteil der rechten Flanke“ sowie das „Abflachen eines Teiles der äußeren Grabenwände in der rechten Flanke“. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 1.961.186,85 Mark.(2) Etwa 118 Meter Grabenwände blieben unbearbeitet, außerdem konnte ein Teil des ehemaligen Grabens nicht verfüllt werden, da die Erdmassen hierfür fehlten.(3) Die weiteren Arbeiten wurden 1923 durchgeführt.

Die Abnahme der Entfestigungsarbeiten durch die I.M.K.K. fand dann am 22. Dezember 1922 statt.

Matthias Kellermann

Anmerkungen

(1) Vgl. Bericht über die Entfestigung der Feste Kaiser Alexander, in: LHA Ko Best. 578,002 Nr. 7, Anlage zu Dokument Nr. 1663/22.
(2) Schreiben des Entfestigungsamts Koblenz Nr. 1777/22 vom 6.12.1922, in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 98. Siehe auch Kostenaufstellung der Stadt Koblenz, in: BArch Best. R 133 Nr. 130, S. 366. Danach zahlte die Stadt für diese Regulierung insgesamt 235.000 Mark.
(3) Vgl. Schreiben des Entfestigungsamts Koblenz Nr. 1777/22 vom 6.12.1922, in: StAK Best. 623 Nr. 7259, S. 98.

Abbildungen

Abb. 1: Sammlung M. Kellermann, Foto Lindstedt & Zimmermann Koblenz, undatiert