Der Beginn der Sprengarbeiten
Am 10. April 1922 fiel der offizielle Startschuss zu den Entfestigungsarbeiten an der Feste Kaiser Alexander, in etwa zu der Zeit, die der Leiter des Koblenzer Entfestigungsamts Eduard Hüger vorausgesagt hatte. Für die Periode der Sprengarbeiten galt für das Festungsgelände ein strenges Zugangsverbot, wie die amerikanische Tageszeitung The Amaroc News am 11. April berichtete.
„Orders have been issued at Headquarters, A.F.G., placing the fort and its vicinity ‘off limits’ to all members of the A.F.G. and to all civilians excepting those having military passes. The area is placed off limits because of danger to persons and property that might result from the explosives that will be used to dismantle the fort.„(1)
Die Coblenzer Zeitung wurde noch deutlicher: Zivilpersonen war das Begehen der Baustelle „bei Strafe verboten“. Die Sprengungen fanden „gewöhnlich mittags zwischen 12 und 1 Uhr und nachmittags zwischen 4,30 und 5,30 Uhr“ statt. Um Glasbruch zu vermeiden, wurden die Anwohner vorher mit dem langen Signal einer Sirene zum Öffnen ihrer Fenster aufgefordert. Die Entwarnung folgte später durch drei kurze Signale.(2)
Besonders bei Südwestwind konnte man die Sprengungen an der Feste Kaiser Alexander in ganz Koblenz wahrnehmen.(3)
Matthias Kellermann
Anmerkungen
(1) Old Rhine stronghold soon to be ‘scrapped’, in: The Amaroc News, Vol. 3 Nr. 356, 11.04.1922, S. 4. Übersetzung mit DeepL, bearbeitet von M. Kellermann: „Durch das Hauptquartier der A.F.G. wurde angeordnet, dass das Fort und seine Umgebung für alle Mitglieder der A.F.G. und für alle Zivilisten mit Ausnahme derjenigen, die einen Militärausweis besitzen, gesperrt ist. Das Gebiet wird wegen der Gefahr für Personen und Eigentum, die von den bei der Sprengung des Forts verwendeten Sprengstoffe ausgehen könnte, gesperrt.„
(2) CZ Nr. 184 (Morgen-Ausgabe), 10.04.1922
(3) Vgl. KVZ Nr. 171, 25.04.1922.
Abbildungen
Abb. 1: StAK, CZ Nr. 184 (Morgen-Ausgabe), 10.04.1922 (Ausschnitt)