Am 9. September 1920 ging dem Koblenzer Entfestigungsamt der Bescheid der I.M.K.K. bezüglich der Schleifungspläne und der Erhaltungsanträge für die Feste Kaiser Franz und die Bubenheimer Flesche zu. Damit war der Rahmen für die Entfestigung der Feste Kaiser Franz festgelegt.
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